- 19. April 2021
- Veröffentlicht durch: Christoph H. Vaagt
- Kategorien: Großkanzleien, Klartext, Mittelstand, Rechtsanwaltskanzleien, Unkategorisiert
Unsere Beratungsarbeit für Kanzleien besteht oftmals darin, Partnerschaften helfen zu verstehen, in welchem Marktsegement sie tätig ist und welche Optionen der weiteren Entwicklung sich daraus im Wettbewerb ergeben. Immer wichtiger wird auch der rein zahlenbasierte Vergleich der Kanzleien, da die meisten Partner gar nicht wissen, ob sie zu wenig oder vergleichbar gut verdienen, resp. welche Elemente in ihrem Geschäftsmodell gut, weniger gut oder unterdurchschnittlich ausgebildet sind. Vor allem bei der Frage, ob die Kanzlei bereit und fähig ist, Mitarbeiter, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsmodells einer Anwaltskanzlei notwendig sind, einzustellen, also das finanzielle Wagnis einzugehen, hängt von der Profitabilität der Kanzlei ab. Dies wird gerne übersehen, weil die Partner nur auf das eigene Ergebnis schauen.Aber auch andere Kriterien sind relevant, wie:
– Umsatz pro Berufsträger (Indikator für strategische Gruppe, also mit wem man im Wettbewerb steht)
– Umsatz pro Equity Partner (Anforderungen an Partner)
– Leverage (also Ratio zwischen Partnern und angestellten Mitarbeitern)
– Kostenquote
– Gewinn pro Partner
etc.
Als einzige Beratungsfirma in Deutschland verfügen wir über Benchmark-Daten für den Markt als Ganzes sowie alle seine Segmente, da wir uns die Mühe gemacht haben, seit 1994 alle Daten, die erreichbar waren, zu erfassen und auszuwerten. Unser Kanzlei-Benchmarktool kommt immer dann zum Einsatz, wenn es darum geht, einer Partnerschaft zu helfen, ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten zu verbessern. Und die Wettbewerbsfähigkeit einer Kanzlei durch Benchmarking erfahrbar zu machen, ist meist ein sinnvoller Beginn einer Reflektion in einer Kanzlei.