Partner

Partner kann in Deutschland nur sein, wer im Sinne des PartG im Partnerschaftsregister eingetragen ist. Dieser muss nicht Gesellschafter sein, als Anteilseigner, es reicht eine Stellung als „Nicht-Vermögenspartner“, oder „Nicht-Gesellschafter“.

Im wesentlichen sind dies sog. Salary Partner (auch Fixed Share Partner genannt), die also die Bezeichnung nach aussen tragen dürfen. Meist sind dies junge Berufsträger, die auf die Ernennung warten, oder solche, die nicht (mehr)  Gesellschafterstatus anstreben.