Die neueste Geldwäscherichtline in Anwaltskanzleien umzusetzen ist organisatorisch manchmal ein komplexes Unterfangen, weiß Dr. Peter Berg.
Deutsche Anwälte haben bußgeldbewährte Auflagen zu erfüllen, die sich aus der Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie seit dem 1.1.2020 der EU durch den nationalen Gesetzgeber ergeben. Sie müssen über ein ihrer Geschäftstätigkeit angemessenes Risikomanagement verfügen. …