Klare Richtlinie für einheitliche Zeiterfassung
Vorlage für eine Zeiterfassungsrichtlinie für die rechtssichere Zeiterfassung
Zeiten zu erfassen ist in jedem Kanzleityp eine grundlegende Voraussetzung für das Funktionieren des Geschäftsmodells. Die Rechtsprechung erhöht dabei laufend die Anforderungen, und auch die Mandanten werden immer kritischer. Sie verlangen nachvollziehbare Zeiten und korrekte Beschreibungen der Tätigkeiten. Zwar kommt es nur selten zu rechtlichen Auseinandersetzungen, aber der Reputationsschaden ist hoch – oft kommt es zum Mandatsverlust. Als Wirtschaftsunternehmen braucht aber jede Kanzlei Zuverlässigkeit dieses zentralen Prozesses, und Übersicht über die Nutzung der Ressource Zeit. Doch wie gelingt es auf einfache Art und Weise? Wie geht es auf rechtlich sicherem Weg? Wie vermeidet man die Fallstricke der Zeiterfassung, und den Widerstand dagegen?
Vorlage einer Richtlinie für Ihre Kanzlei!
Mit Hilfe dieser Richtlinie auf Basis aktueller Rechtsprechung erhalten Sie eine Vorlage für die strukturierte Umsetzung der Zeiterfassung aller Berufsträger in Ihrer Kanzlei. Der Autor, Christoph H. Vaagt, greift auf langjährige Erfahrung in der Beratung von Anwaltskanzleien zurück und gibt Ihnen ein praktisches und mehrfach getestetes Werkzeug.
Vorteile für Kanzleien
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- Alle Zeiten sind von allen Berufsträgern vollständig erfasst und korrekt beschrieben.
- Mandate können besser beschrieben und abgerechnet werden (oder deren Marge berechnet)
- Ein Umsatzsprung von 10 % und mehr wird selbst in Kanzleien sofort realisiert, in denen man glaubt, diesen Prozess zu beherrschen
- Der Kanzleigewinn steigt sofort
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Ihr Berater zu Fragen von Veränderungsthemen in Kanzleien
Christoph H. Vaagt
Tel. 0173 8689 428
chvaagt@lawfirmchange.com
Laden Sie die Anleitung zur automatischen Zeiterfassung hier herunter!
Veröffentlichung: Kanzleimanagement
Im Formularbuch für die Anwaltskanzlei im C. H. Beck-Verlag haben wir zu den Themen der Wirtschaftlichkeit wertvolle weitere Hinweise gegeben! Christoph H. Vaagt ist Autor des Kapitels A II (Kanzleigründung) und P (Kanzleiverwaltung und Kanzleientwicklung)