Mehr Umsatz mit 100% Zeiterfassung
Wie die Veränderung für eine lückenlose Zeiterfassung gelingt
Zeiterfassung ist ein ständiges Ärgernis in allen Kanzleitypen. Unvollständige, schlecht beschriebene Tätigkeiten bedeuten Umsatzverlust oder umständliches Rekonstruieren der Zeiten. Dabei gehen viele Stunden verloren. Eine einheitliche Zeiterfassung in einer Kanzlei durchzusetzen, ist eine ständige Herausforderung. Selbst Partner sträuben sich manchmal dagegen, obwohl es doch ihr eigener Vorteil ist! Dabei ist allen klar: einen Tag zu rekonstruieren ist aufwendig, subjektiv und fehleranfällig. Vor allem: es gehen dabei viel zu viele Stunden verloren. Es wird einfach vergessen, wie lange eine Aktivität brauchte, wie schon der deutsche Gedächtnis-Forscher Ebbinghaus wusste.
Dabei wissen viele mit Kanzleimanagement befasste Kollegen: Die Hauptherausforderung ist die Veränderung der “Kultur” der Kanzlei, also der Verhaltensmuster. Gerade diese zu ändern gelingt in vielen Kanzleien nicht. Doch gibt es einfache Mittel dazu!
Wie Zeiterfassung besser gelingt!
Der Autor, Christoph H. Vaagt, beschreibt aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in der Beratung von Anwaltskanzleien, wo die größten Hindernisse liegen und wie 100 % Zeiterfassung gelingen kann. Dabei gibt es nicht nur technische Hinweise, sondern auch wertvolle Impulse wie diese Veränderung in einer Kanzlei umgesetzt werden kann. Denn als Kanzleiberater mit Fokus auf Veränderungsvorhaben hat er und sein Team umfangreiche Erfahrungen.
Vorteile für Kanzleien
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- Alle Partner sind sich einig, dass und wie Zeiten erfasst werden
- Alle Zeiten sind erfasst.
- Mandate können besser abgerechnet werden
- Ein Umsatzsprung von mindestens 10 % wird sofort realisiert (in Einzelfällen noch weit mehr!)
- Der Kanzleigewinn steigt (ohne weitere Kosten)
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Ihr Berater zu Fragen von Veränderungsthemen in Kanzleien
Christoph H. Vaagt
Tel. 0173 8689 428
chvaagt@lawfirmchange.com
Laden Sie die Anleitung zur automatischen Zeiterfassung hier herunter!
Veröffentlichung: Kanzleimanagement
Im Formularbuch für die Anwaltskanzlei im C. H. Beck-Verlag haben wir zu den Themen der Wirtschaftlichkeit wertvolle weitere Hinweise gegeben! Christoph H. Vaagt ist Autor des Kapitels A II (Kanzleigründung) und P (Kanzleiverwaltung und Kanzleientwicklung)