Tiefgang: Wieso benötigt eine Unternehmensrechtsabteilung eine Strategie?

Reicht es nicht, wenn Sie einfach sehr gut ihre Arbeit erledigt? Und das am besten für das Unternehmen so günstig wie möglich?

Nein – das reicht nicht, meinen wir. Das zeigt sich schon daran, dass die vorstehenden provokanten Fragen Gegenfragen aufwerfen.

Was ist „die Arbeit einer Rechtsabteilung“?

Wie muss die Rechtsabteilung agieren, um „sehr gut“ ihre Arbeit zu erledigen?

Was ist fürs Unternehmen so günstig wie möglich – und was womöglich zu billig?

Die für das jeweilige Unternehmen optimale Beantwortung dieser Fragen ist von zunehmender Bedeutung, gerade in weltweit tätigen Unternehmen. Die Gründe hierfür liegen nicht nur in einer ständig wachsenden Verrechtlichung der Geschäftswelt, die zu gesteigerten Anforderungen bei der Beurteilung komplexer, globaler und haftungsträchtiger Sachverhalte führt. Eine Strategie ist auch erforderlich, um die stetig steigenden Herausforderungen zu bewältigen, denen sich die Unternehmensrechtsabteilungen durch zunehmenden Kosten- und Ressourcendruck ausgesetzt sehen.

Mit der Bedeutung wächst auch der Anspruch der Rechtsabteilungen an ihre eigene Rolle: sie möchte nicht mehr nur Service-Anbieter sein, sondern integrierter Teil des Geschäfts. Gemeinsam mit der Unternehmensleitung möchte die Rechtsabteilung das Geschäft vorantreiben und die Geschäftsziele erreichen. In einem solchen Modell verlangt die neue Rolle des Unternehmensjuristen als „Trusted Business Partner“ von jedem Rechtsabteilungs­mitarbeiter, unternehmerisch zu handeln und Verantwortung zu übernehmen.

Am Anfang der Entscheidung über die Einführung und die Aufstellung der Rechtsabteilung steht daher die Frage, ob und in welchem Maße interner Rechtsrat durch einen Volljuristen überhaupt erforderlich ist. Für kleinere und mittlere Unternehmen mit gleichbleibender Risikostruktur (etwa Immobilienmakler oder -verwalter) kann es ausreichen, im Vertrieb jemanden zu beschäftigen, der bei Vertragsverhandlungen unterstützt, sobald das Arbeitsvolumen dies rechtfertigt. Grundkenntnisse im Vertragsrecht, die erfahrene nichtjuristische Mitarbeiter durchaus mitbringen, sind hier manchmal nicht mehr ausreichend. Vertiefter Rechtsrat ist für diese (Sachbearbeiter-)Tätigkeiten manchmal erforderlich; er kann ansonsten im Einzelfall extern eingekauft werden. Gleiches gilt für erforderliche Unterstützung bei rechtlichen Spezialfragen wie beispielsweise des Gesellschafts-, Umwelt-, Exportkontroll- oder Strafrechts. Steigen die rechtlichen Risiken, denen sich ein Unternehmen ausgesetzt sieht, oder treten nur von Volljuristen zu lösende Rechtsfragen so häufig und regelmäßig auf, dass der Zukauf rechtlicher Expertise unwirtschaftlich wird, ist es sinnvoll, unternehmensintern eine Rechtsabteilung aufzubauen. Damit lässt sich maßgeschneiderter Rechtsrat kostengünstiger, schneller und mit besserer Kenntnis des operativen Geschäfts vorhalten.

Auszug aus: Häring in Beck`sches Formularbuch für die Rechtsabteilung, B. II. 1.



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